ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Bei Betreten des ACURA Gesundheitszentrum muss sich das Mitglied unter Vorlage des Mitgliedsausweises einchecken. Bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung des Mitgliedsausweises ist das Mitglied verpflichtet, dieses umgehend an der Rezeption zu melden und einen neuen Mitgliedsausweis zu beantragen. Für eine Neuausstellung werden 10 € fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein geringer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Mitgliedsausweiserstellung ist eine Sicherheitsmaßnahme und soll das Mitglied vor Missbrauch seines Ausweises durch Dritte (z. B. bei Verlust des Ausweises) schützen.
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Das Mitglied ist berechtigt, das ACURA Gesundheitszentrum im Rahmen seiner Vertragsbedingungen während der offiziellen Öffnungszeiten und nur nach Vorlage seines Mitgliedsausweises zu nutzen. An bundesweiten, gesetzlichen und regionalen Feiertagen bleibt das ACURA Wagner Gesundheitszentrum grundsätzlich geschlossen.
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Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist pünktlich am Ersten eines jeden Monats im Voraus zu entrichten. Fällt der 1. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den folgenden Geschäftstag des Kreditinstitutes. Kommt das Mitglied schuldhaft mit einer Zahlung mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die Mitgliedsbeiträge für die gesamte Laufzeit bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort zur Zahlung fällig. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstitutes zu erstatten.
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Das ACURA Gesundheitszentrum haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle und bei Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung oder Wertsachen, ausschließlich für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter, vgl. Hausordnung.
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Streitschlichtung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.